In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.
Der siebente und letzte Teil der Serie befasst sich mit der jüngsten Phase des deutschen Abmahnwesens, die sich durch ein Abnahme der Anzahl von Abmahnungen auszeichnet, weil das „Geschäftsmodell“ durch legistische Maßnahmen an Attraktivität eingebüßt hat.