Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 7

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Der siebente und letzte Teil der Serie befasst sich mit der jüngsten Phase des deutschen Abmahnwesens, die sich durch ein Abnahme der Anzahl von Abmahnungen auszeichnet, weil das „Geschäftsmodell“ durch legistische Maßnahmen an Attraktivität eingebüßt hat.

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Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 6

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Im sechsten Teil geht es um die Frage nach der angemessenen Streitwertfestlegung, die der Bundesgerichtshof im Juni 2015 mit EUR 200.- für jede urheberrechtlich verletzte Musikaufnahme determiniert hat. Wie es dazu gekommen is, kann in weiterer Folge nachgelesen werden.

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Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 5

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Teil 5 beschäftigt sich mit den Auswüchsen des Abmahnwesens in Deutschland und dem Versuch, mit einer erneuten Novellierung des „Abmahnparagrafen“, diesen Auswüchsen Herr zu werden.

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Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 4

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Der  vierten Teil wird die unterschiedliche Rechtsprechung der deutschen Gerichte thematisiert, die erst durch eine Letztentscheidung des Bundesgerichtshofes vereinheitlicht wurde.

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Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 3

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Der  Teil 3 wird die Rolle jener Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland genauer untersucht, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben und damit quasi ein neues Geschäftsmodell etabliert haben.

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Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 2

In einer früheren Blog-Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als “Abmahnwesen” bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Der zweite Teil der Serie befasst sich mit der Wiederaufnahme der Klagewelle durch den Bundesverband Musikindustrie im März 2009, nachdem die RIAA und weiterer Folge auch die IFPI in London ihre diesbezüglichen Aktivitäten eingestellt haben.

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Musik-Filesharing: Das Abmahnwesen in Deutschland – Teil 1

In einer früheren Blog-Serie „Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen“ (Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4) wurde die letztendlich gescheiterte Kampagne der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen individuelle Musik-FilesharerInnen in den USA ausführlich dargestellt. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in London und einige ihrer Ländergesellschaften haben sich diesem Kampf angeschlossen. Als aber die RIAA 2008 die Klagewelle gegen individuelle FilesharerInnen eingestellt hat, hat auch die IFPI ihre Kampagne beendet. Nicht so in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) kündgte im März 2009 ein massives juristisches Vorgehen gegen Musiktauschbörsen-NutzerInnen an, was eine neue Qualität in der Verfolgung von Filesharing darstellte und das zur Ausprägung brachte, was in der Folge als „Abmahnwesen“ bezeichnet wurde. Wie sich dieses Abmahnwesen in Deutschland etablieren konnte, welche Rolle dabei die Rechtsprechung spielte und wie der Gesetzgeber versucht hat, den Auswüchsen entgegenzuwirken, soll in einer 7-teiligen Serie untersucht werden.

Im Teil 1  wird die Vorgeschichte – Die IFPI-Klagewelle von 2004 bis 2008 – zur Entstehung des Abmahnwesens in Deutschland  dargestellt.

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Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen – Teil 4: Cui bono?

Die Musikindustrie geht in ihrem Kampf gegen das Filesharing nicht nur gegen kommerziell orientierte Anbieter von Filesharing- und Filehosting-Software vor, sondern auch gegen individuelle FilesharerInnen, die sich privat und nur zum Spaß Musik aus Tauschbörsen beschafft und im Netz weiter gegeben haben. Allein in den USA hat der hiesige Musikindustrieverband – Recording Industry Association of America (RIAA) – mehr als 35.000 InternetnutzerInnen, die Filesharing betrieben haben, ausforschen lassen, um sie mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe zu bedrohen. Der Großteil dieser Fälle wurde auf außergerichtlichem Weg mit Abschlagszahlungen um die US $3.000 aus der Welt geschafft. Aber zwei Fälle, jene der alleinerziehenden Mutter von vier Kindern, Jammie Thomas-Rasset und jener des Physikstudenten Joel Tenenbaum, landeten vor Gericht und endeten mit Schuldsprüchen, die Schadenersatzzahlungen in der Höhe von US$ 222.000 für 24 geteilte Musikfiles (Thomas-Rasset) und US $675.000 für 30 Musik-MP3s (Tenenbaum) nach sich zogen.

In der Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” wird die Klagswelle der RIAA gegen einzelne FilesharerInnen im Allgemeinen sowie die beiden gerichtsanhängigen Verfahren gegen Thomas-Rasset und Tenenbaum im Besonderen analysiert und die Strategie vor allem der Musikkonzerne, die Kontrolle über die Musikdistribution zurück zu erlangen, aufgezeigt.

Im vierten und letzten Teil der Serie wird der Frage nachgegangen, was die RIAA-Klagekampagne gebracht hat? Konnten die von der RIAA selbst gesteckten Ziele der Abschreckung und Aufklärung tatsächlich erreicht werden und wie viel hat die Kampagne gekostest? Anworten finden sich in weiterer Folge.

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Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen – Teil 3: Der Fall Joel Tenenbaum

Die Musikindustrie geht in ihrem Kampf gegen das Filesharing nicht nur gegen kommerziell orientierte Anbieter von Filesharing- und Filehosting-Software vor, sondern auch gegen individuelle FilesharerInnen, die sich privat und nur zum Spaß Musik aus Tauschbörsen beschafft und im Netz weiter gegeben haben. Allein in den USA hat der hiesige Musikindustrieverband – Recording Industry Association of America (RIAA) – mehr als 35.000 InternetnutzerInnen, die Filesharing betrieben haben, ausforschen lassen, um sie mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe zu bedrohen. Der Großteil dieser Fälle wurde auf außergerichtlichem Weg mit Abschlagszahlungen um die US $3.000 aus der Welt geschafft. Aber zwei Fälle, jene der alleinerziehenden Mutter von vier Kindern, Jammie Thomas-Rasset und jener des Physikstudenten Joel Tenenbaum, landeten vor Gericht und endeten mit Schuldsprüchen, die Schadenersatzzahlungen in der Höhe von US$ 222.000 für 24 geteilte Musikfiles (Thomas-Rasset) und US $675.000 für 30 Musik-MP3s (Tenenbaum) nach sich zogen.

In der Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” wird die Klagswelle der RIAA gegen einzelne FilesharerInnen im Allgemeinen sowie die beiden gerichtsanhängigen Verfahren gegen Thomas-Rasset und Tenenbaum im Besonderen analysiert und die Strategie vor allem der Musikkonzerne, die Kontrolle über die Musikdistribution zurück zu erlangen, aufgezeigt.

Der Teil 3 der Serie wird der Fall des Physik-Studenten Joel Tenenbaum aufgearbeitet, der 2012 bei den dritten Vienna Music Business Research Days zu Gast war, und seine Sicht der Dinge darlegen konnte. Die gesamte Diskussion „Are File Sharers Pirates?“ mit ihm kann nachgehört (Podiumsdiskussion – PublikumsdiskussionSchlussrunde) und auch nachbetrachtet (Videostream) werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Fall noch nicht abgeschlossen, aber ein Jahr später war klar, dass Joel Tenenbaum die US$ 675.000 an statutarischem Schadenersatz wird zahlen müssen.

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Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen – Teil 2: Der Fall Jammie Thomas-Rasset

Die Musikindustrie geht in ihrem Kampf gegen das Filesharing nicht nur gegen kommerziell orientierte Anbieter von Filesharing- und Filehosting-Software vor, sondern auch gegen individuelle FilesharerInnen, die sich privat und nur zum Spaß Musik aus Tauschbörsen beschafft und im Netz weiter gegeben haben. Allein in den USA hat der hiesige Musikindustrieverband – Recording Industry Association of America (RIAA) – mehr als 35.000 InternetnutzerInnen, die Filesharing betrieben haben, ausforschen lassen, um sie mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe zu bedrohen. Der Großteil dieser Fälle wurde auf außergerichtlichem Weg mit Abschlagszahlungen um die US $3.000 aus der Welt geschafft. Aber zwei Fälle, jene der alleinerziehenden Mutter von vier Kindern, Jammie Thomas-Rasset und jener des Physikstudenten Joel Tenenbaum, landeten vor Gericht und endeten mit Schuldsprüchen, die Schadenersatzzahlungen in der Höhe von US$ 222.000 für 24 geteilte Musikfiles (Thomas-Rasset) und US $675.000 für 30 Musik-MP3s (Tenenbaum) nach sich zogen.

In der Serie “Die US-Musikindustrie vs. die FilesharerInnen” wird die Klagswelle der RIAA gegen einzelne FilesharerInnen im Allgemeinen sowie die beiden gerichtsanhängigen Verfahren gegen Thomas-Rasset und Tenenbaum im Besonderen analysiert und die Strategie vor allem der Musikkonzerne, die Kontrolle über die Musikdistribution zurück zu erlangen, aufgezeigt.

Der zweite Teil der Serie befasst sich mit den Verfahren gegen Jammie Thomas-Rasset, die 24 Musikdateien auf KaZaA geteilt haben soll und letztendlich zu einem Schadenersatz an die Major-Labels von US$ 222.000 verurteilt worden ist.

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