Logo VMBR-DaysDas zentrale Thema der 4. Wiener Tage der Musikwirtschaftsforschung war „Future of Music Licensing“. Der Fokus der Konferenz lag dabei auf kollektivem Rechtemanagement und die Rolle der Verwertungsgesellschaften, aber auch auf der Bedeutung der Rechteregistrierung im digitalen Zeitalter. Es wurde aber auch die zukünftige Entwicklung des Urheberrechts thematisiert.

In der die Konferenz eröffnenden Podiumsdiskussion wurde das Konzept der Creative Commons Lizenzierung und die C3S-Initiative zur Gründung einer Verwertungsgesellschaft für CC-Lizenzierung in Deutschland kontrovers diskutiert.

Der erste Konferenztag war traditionell dem Young Scholars‘ Workshop gewidmet, in dem JungakademikerInnen aus 8 verschiedenen Ländern – Australien, China, Deutschland, Frankreich, Palestina, Portugal, Österreich und Tschechien – ihre Paper zur musikwirtschaftlichen Themen vortrugen und diskutierten.

In der nun folgenden Zusammenfassung werden nicht nur die einzelnen Höhepunkt der Konferenz dargestellt, es können auch alle präsentierten Papers und die Vorträge sowie Podiumdiskussionen als Audiofiles herunter geladen werden.

Podiumsdiskussion: „How Creative Is Creative Commons Licensing“ am 20. Juni

IMG_8017Till Evert, Geschäftsführer der BMG Rights Management Tochtergesellschaft ARESA und Meik Michalke, einer der führenden Proponenten der C3S Initiative zur Gründung einer Cultural Commons Collecting Society trafen dabei unter der Leitung der Ö1-Journalistin Sonja Bettel aufeinander.

Gefragt nach seiner Motivation, eine Verwertungsgesellschaft für Creative Commons Lizenzen zu gründen, verwies Meik Michalke anfangs auf die Unmöglichkeit gleichzeitig Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein und unter Creative Commons lizenzieren zu wollen. Deshalb haben er und eine Handvoll Mitstreiter 2010 beschlossen, die C3S (Cultural Commons Collecting Society) Initiative ins Leben zu rufen, um eine  Verwertungsgesellschaft für CC-Lizenzen zu gründen. Sonja Bettel wollte daraufhin von Till Evert wissen, warum sich die meisten Verwertungsgesellschaften gegen die CC-Lizenzierung sind. Der ARESA-Geschäftsführer verteidigte die Position der Verwertungsgesellschaften mit dem Hinweis, dass diese nur auf Basis von exklusiven Wahrnehmungsverträgen hin aktiv werden könnten und ohnedies ein nur geringes Interesse der Mitglieder bestünde, ihre Werke unter CC-Lizenzen zu stellen. Nichtsdestotrotz verlieh Meik Michalke seiner Überzeugung Ausdruck, dass e seine Markt für CC lizenzierte Werke gebe und immer noch zu wenige KünstlerInnen über die Möglichkeit der CC-Lizenzierung Bescheid wüssten. Da CC vor allem die Freiheit ist, über das Schutzausmaß der Werke selbst zu bestimmen, wäre dies wohl besonders attraktiv für die Kreativen. Gerade diese von Fall-zu-Fall-Lizenzierung von Werken stelle das Hauptproblem für traditionelle Verwertungsgesellschaften dar. Diese müssten mit drastisch höheren Kosten der Rechtabklärung rechnen, was unterm Strich wieder weniger hohe Ausschüttungen an die Bezugsberechtigten aufgrund höherer administrativer Kosten zur Folge hätte. Meik Michalke setzte, dem entgegen, dass es sich lediglich um technische Probleme handle, die im gegenwärtigen digitalen Umfeld lösbar seien. Er erwartete daher, dass die C3S in zwei bis drei Jahren ihre operative Tätigkeit aufnehmen könnte, wenn alle technischen Problem gelöst und alle bürokratischen Hürden überwunden wären. Man müsse bedenken, dass er uns seine MitstreiterInnen der C3S-Initiative ihre Freizeit opfern, um das Projekt umzusetzen und mit keinerlei administrativer Unterstützung tätig sind.

In der Diskussion mit dem Publikum wies Till Evert darauf hin, dass die Verwertungsgesellschaften in ihrer Flexibilität nicht unterschätzt warden sollten. Ein Gesinnungswandel wäre vor allem bei den jüngeren Mitgliedern festzustellen. Wenn diese eine flexiblere Handhabung ihrer Werklizenzen wünschten, dann wird das auch Realität werden. Derzeit ist es schon möglich, bestimmte Rechte (z.B. die Digitalrechte) aus der Verwertung auszunehmen, aber es ist in absehbarer Zeit nicht möglich, einzelne Werke aus der Verwertung auszunehmen.

Meik Michalke und Till Evert stimmten darin überein, dass sie unterschiedlicher Auffassung über die Zukunft der CC-Lizenzierung seien und hinterließen ein eher ratloses Publikum.

Hier kann die Podiumsdiskussion “How Creative Is Creative Commons Licensing?” herunter geladen werden (PodiumsdiskussionDiskussion mit dem Publikum)

Hier kann ein Interview mit Meik Michalke in der Futurezone nachgelesen werden.

 

The Future of Music Licensing, 21. Juni 2013

IMG_8085Dennis Collopy von der University of Hertfortshire/UK analysierte in seinem Eröffungsvortrag am Vormittag des 21. Juni den ökonomischen Hintergrund kollektiven Rechtemanagements. In seinem Vortrag mit dem Titel „Disintermediation in Music Licensing: The Right Holders Dilemma“ zeigte er die Machtverschiebung von einem Oligopol von Rechteinhabern zu einem Oligopson von Rechteverwendern im Musikbereich auf. Am Beginn seiner Präsentation bot er einen Überblick über den internationalen Musikmarkt der kollektiven Rechtewahrnehmung. Basierend auf IFPI –Daten, wies Collopy nach, dass Europa mit einem Marktanteil von 60 Prozent der bei Weitem größte Markt für kollektive Rechteverwertung ist, gefolgt von Nordamerika mit 22 Prozent, dem asiatisch-pazifischen Raum mit 16 Prozent und Zentral- und Südamerika mit lediglich 2,4 Prozent. Dennoch ist der europäische Musiklizenzmarkt der am stärksten fragmentierte. Zudem gebe es in jedem Land der EU unterschiedliche Abzüge der Verwertungsgesellschaften für Verwaltungskosten und für soziale und kulturelle Maßnahmen. Während im EU-Raum Dänemark mit 11 Prozent den niedrigsten Verwaltungskostenanteil (gemessen an den Einnahmen) hat, liegt Belgien mit fast 25 Prozent an der Spitze. Die sozialen und kulturellen Abzüge bewegen sich in einer Bandbreite von Null (UK und Irland) bis zu 11 Prozent in Spanien. Dies ist umso erstaunlicher, da die nationalen Verwertungsgesellschaften in den verschiedenen Ländern in etwa die gleichen Aufgaben zu lösen hätten. Darüber hinaus sind auch die Berichts- und Rechnungslegungsstandards in den einzelnen Ländern sehr verschieden. In manchen Ländern werden die Tantiemen vierteljährlich an die RechtinhaberInnen ausbezahlt in anderen wiederum halbjährlich. Die Zahlungen erfolgen i.d.R. nicht unmittelbar nach Ende des Geschäftsjahres, sondern können sich um 2 bis 5 Jahre ab dem Zeitpunkt verzögern, zu dem die Rechtnutzer ihr Entgelt entrichtet haben.

Dennis Collopy zeigte auch auf, dass keineswegs alle Einnahmen an die Rechtinhaber zur Verteilung kommen. Im besten Fall wären es 64 Prozent vom Betrag, den die Rechtnutzer entrichten. So würden lokale Subverleger von den 88 Prozent, die sie von der Verwertungsgesellschaft überwiesen bekommen, lediglich 85 Prozent an die Komponisten und Songwriter weiter reichen. In anderen Fällen sind es nur 40 Prozent, die bei den Kreativen ankommen und im negativen Extremfall sogar nur 17,5 Prozent.

Nichtsdestotrotz möchte Dennis Collopy am System der kollektiven Rechtewahrnehmung festhalten, dass er allerdings für dringend reformbedürftig hält, an sich aber ein gute und wichtige Funktion erfüllt.

Hier kann der Vortrag und Diskussion mit dem Publikum als Audiofile herunter geladen werden.

Hier können die Präsentationsfolien herunter geladen werden.

 

IMG_8137Mit seinem Vortrag bereitete Dennis Collopy den Boden für die Präsentation des Entwurfs einer Verwertungsgesellschaften-Richtlinie durch die Mitarbeiterin der Generaldirektion Interner Markt, Abteilung D für geistiges Eigentum der EU-Kommission, Liane Wildpanner auf. In ihrem Eingangsstatement wies Frau Wildpanner darauf hin, dass es der EU-Kommission weder darum gehe, die Anzahl der Verwertungsgesellschaften im EU-Raum zu reduzieren, noch darum, nationale Verwertungsmonopole zu zerschlagen. Ziel wäre es hingegen, einen voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt in der EU zu erreichen. Deshalb wurden die Verwertungsgesellschaften von der EU-Kommission geprüft und es wurden zahlreiche Schwachstellen identifiziert:

  • Für Mitglieder gebe es Schwierigkeiten zu einer anderen Verwertungsgesellschaft zu wechseln
  • Verpflichtungen der Mitglieder alle Rechte für alle Territorien zu übertrageb
  • Die Diskriminierung ausländischer Mitglieder
  • Begrenzte Mitgliederrechte für Verlage
  • Begrenzter Zugang zu Jahresberichten
  • Begrenzte Informationen über grenzüberschreitende Tantiemenströme
  • Verspätete Ausschüttung der Tantiemen
  • Riskante Investments
  • Unklare Regeln über die Verwendung der nicht-verteilbaren Einnahmen

Die EU-Kommission hat daher Bedenken über das Management und das Ausschüttungsprocedere in manchen Vewertungsgesellschaften angemeldet. Unterm Strich würde dadurch weniger Ausschüttungen an die RechteinhaberInnen erfolgen, es gäbe weniger Anreize kreativ zu schaffen und wenige Innovation für die KonsumentInnen. Daher sind folgende Vorschläge im Vorschlag der Kommission für eine Verwertungsgesellschaften-Richtlinie enthalten:

  • Klare Regeln für eine Mitgliedschaft in den Verwertungsgesellschaften
  • Teilhabe der RechteinhaberInnen an den Entscheidungsprozessen
  • Klare Regeln über die Handhabe über die Einnahmen
  • Klare Regeln über die Beziehung zwischen den Verwertungsgesellschaftn
  • Klare Transparenz- und Berichtsregeln

In weiterer Folge zeigte Frau Wildpanner an einzelnen wichtigen Paragrafen im Kommissionsentwurf auf, wie dem Änderungsbedarf Genüge zu leisten wäre. Im Artikel 5 werden die Rechte der RechteinhaberInnen klar definiert und es wird auch festgeschrieben, dass sie das Recht habe sollen, ihre Rechte gänzlich oder zum Teil von der Verwertung zurückzuziehen. In Artikel 12 wird die korrekte und zeitgerechte Tantiemenausschüttung gefordert – spätestens 12 Monate nach dem Ende des Finanzjahres, in dem die Entgelte eingehoben wurden. Und es wurden Regeln für nicht-verteilbare Einnahmen von der Kommission aufgestellt. Frau Wildpanner verwies in ihrem Vortrag auch auf die gegenwärtige Komplexität für die Lizenzierung von Musik-Onlinerechten. Ein Online-Musikservice-Provider müsste gegenwärtig in allen 28 EU-Mitgliedstaaten die Rechte klären, was einem unglaublichen Hürdenlauf mit entsprechenden hohen Kosten und Zeitaufwand verbunden sei. Deshalb möchte die EU-Kommission die multi-territoriale Lizenzierung zur Norm machen. Verwertungsgesellschaften sollten dabei angehalten werden, ihren Mitgliedern multi-territoriale Lizenzdeals anzubieten. Sollte eine Verwertungsgesellschaft sich einer solchen länderübergreifenden Lizenzierung verwehren, dann sollte den RechteinhaberInnen die Möglichkeit eingeräumt werden, einfach zu einer anderen Verwertungsgsellschaft zu wechseln, wie im Artikel 30 ausgeführt.

Weitere Vorschläge der EU-Kommission bezüglich multi-territorialer Lizenzvergaben:

  • Anwendung bestimmter Vorschriften für Einheiten, die ganz oder teilweise im Eigentum einer Verwertungsgesellschaft stehen.
  • Flexibilisierung der Lizenzbestimmungen für innovative Online-Services.
  • Ausnahmebestimmungen für Onlinerechte, die für Radio- und TV-Programme relevant sind (Simulcasting und Catch-up TV).
  • Am Ende ihres Vortrags, betonte Frau Wildpanner, dass der Richtlinie-Entwurfs keines weg große Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, PRS oder  SACEM bevorzugen würde, sondern vor allem das Repertoire kleiner Verwertungsgesellschaften aufwerten würde, wie die Notwendigkeit multi-territorialer Lizenzabkommen nahe legt.

Hier kann der Vortrag  und die Diskussion mit dem Publikum als Audiofile herunter geladen werden.

Hier können die Präsentationsfolien herunter geladen werden.

 

IMG_8198Der frühere Leiter des Max Planck Instituts für Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht in München, Adolf Dietz, bezweifelte in seinem Vortrag, dass der EU-Kommissionsentwurf für einen Verwertungsgesellschaften-Richtlinie zu einer größeren kulturellen Vielfalt im EU-Raum beitragen wird. Am Beginn seiner Vortrags mit dem Titel „The Proposal of the EU Commission for a Directive on Collecting Societies and Cultural Diversity – a Missed Opportunity?“, verwies Herr Dietz auf die hohe Relevanz, die der kulturellen Vielfalt in Kerndokumenten der EU – Urheberrechtsrichtlinie und Erklärung der Grundrechte in der EU und in der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt eingeräumt wird.

Unter diesem Gesichtspunkt konstatierte Herr Dietz einen „(…) apparent lack of interest of the competent services of the EU Commission concerning the cultural role and functions of copyright law in general and of collecting societies in particular.“ Der Entwurf „(…) contrasts in a rather shocking way with the relevant position of the European Parliament which in no less than three Resolutions has admonished the Commission (…) to respect more concretely the cultural diversity and the cultural and social functions of collecting societies and not to over-accentuate the application of antitrust law to them.“ Die EU-Kommission sollte vielmehr den Verwertungsgesellschaft in der Erfüllung ihrer Aufgaben beiseite stehen und diese nicht im Namen des Wettbewerbsrechts schwächen. Herr Dietz betonte in diesem Zusammenhang auch die wichtige Rolle nationaler Verwertungsgesellschaften. Diese hätten „(…) a primordial responsibility for the creative people of ‚their‘ country or of ‚their‘ linguistic culture.“ Er verteidigte diesbezüglich auch das System soziale und kultureller Abzüge in fast allen EU-Mitgliedsstaaten und verurteilte die zögerliche Haltung der Kommission in diesem Punkt. Insgesamt sieht Herr Dietz ein starkes Ungleichgewicht, dass „(…) all strict obligations are imposed on the collecting societies whilst the obligations of the right holders and especially of the users are regulated only in a very superficial way.“ Er schlussfolgert demnach: „It is high time for the Commission to reflect again and to be aware that its position has become untenable, in particular also because, in a politically and democratically intolerable manner, it acts in total neglect of the will of the European Parliament. Consequently, we hope that that proposal will never be accepted in its actual version by the legislators, the Council of the European Union and the European Parliament. From the point of view of the protection of cultural diversity it represents a big missed opportunity.“

Hier kann die Vortrag und Diskussion mit dem Publikum als Audiofile herunter geladen werden.

Hier können die Präsentationsfolien und das Vortragspaper herunter geladen werden.

 

IMG_8242Nach der Mittagspause hielt der Musikindustrie-Veteran Jim Griffin (Geffen Records, Warner Music Group und gegenwärtig OneHouse LLC) ein wortreiches Plädoyer für die Registrierung von Musikrechten. In seinem Vortrag mit dem Titel „Unumerated Rights, Unrespected Rights“ verwies er auf die zentrale Rolle von Musikregistrierungssystemen für die Durchsetzung der Rechte der Kreativen und ihrer Verwerter (hauptsächlich Labels und Verlage) hin. Allerdings war die Registrierung von Musikrechten nicht wirklich ein relevantes Thema in der Vergangenheit. Bereits die Berner Urheberrechtsübereinkunft aus dem Jahr 1886 hat der Musikregistrierung von Anfang an eine Abfuhr erteilt, was zu dem unübersichtlichen und fragmentierten Musiklizenzierungsmarkt der Gegenwart geführt hat. Viele Rechte sind heute nicht registriert und werden dementsprechend missachtet. Eine neue Urheberrechtsgesetzgebung sollte daher bei der Rechteregistrierung ansetzen, weil ansonsten die Rechte unlizenziert und somit unremuniert bleiben. Jim Griffin zeigte in seinem Vortrag auf, dass die Musikregistrierung zur Einnahmenerzielung nicht nur bei den RechteinhaberInnen, sondern auch bei den Registratoren führt. Die korrekte Registrierung von Musik ist dabei die Voraussetzung dafür, dass das Musikschaffen und die Verbreitung von Musik finanziell überhaupt erst abgegolten werden kann. Zudem ist die eindeutige Zuordnung eines Werks zu RechteinhaberInnen auch ein moralischer Imperativ. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Musik-Registrierung keineswegs nur eine nationale, sondern vor allem eine globale Aufgabe ist. Autonome Register müssen dabei synchronisiert und vernetzt werden. Identifikationscodes wie der International Standard Recording Code (ISRC), der International Standard Work Code (ISWC) und der International Standard Name Identifier (ISNI) existieren bereits und müssen stärker als bislang üblich, in global vernetzten Registrierungsnetzwerken zum Einsatz kommen. Als Vorbild könnte dabei das Internet mit seinem Domain Naming System (DNS) dienen. Das DNS ist öffentlich, nicht-profitorientiert, aber dennoch hoch profitabel. Letztendlich sollten alle Ansprüche irgendwann einmal registriert und weitestgehend geschützt werden. Jim Griffin kommt daher zu folgenden Schlüssen:

  • Registering, enumerating claims can be profitable, is a moral right, essential for cultural record.
  • Making a market in registries incentivizes work.
  • Data recordation, enumeration amongst hottest topics facing society, industry, history, art and culture worldwide.
  • Sustainable economy of ideas requires registries.
  • Registering any claim ensures broad registries, full record.
  • Registries enable networks, set example for cultural registries.

Hier kann der Vortrag und die Diskussion mit dem Publikum als Audiofile herunter geladen werden.

Hier können die Präsentationsfolien und das Vortragspaper herunter geladen werden.

 

IMG_8328Im letzten Konferenzvortrag erweiterte P. Bernt Hugenholtz vom Institut für Informationsrecht der Universität Amsterdam in seinem Vortrag „A Digital Copyright for a Digital Society“ den Fokus. Herr Hugenholtz konstatierte am Beginn seines Vortrages eine Lücke zwischen gesetzlichen und sozialen Normen, wenn z.B. ans Phänomen des Musik-Filesharing denkt. Die Antwort darauf sollte aber nicht einer Verschärfung urheberrechtlicher Bestimmungen sein, sondern deren Flexibilisierung. Bei einem hohen Niveau gesetzesunkonformen Verhaltens kann dagegen entweder mit exorbitant hohen Kosten vorgegangen werden oder dieses aber auch legalisiert werden im Fall des Konsums weicher Drogen in den Niederlanden. Zudem würde das gegenwärtige Urheberrecht vor allem Industrieinteressen dienen und weniger den Interessen der UrheberInnen, woraus Herr Hugenholtz einen dringlichen Reformbedarf des bestehenden EU-Urheberrechts ableitet. So könnte ein den digitalen Anforderungen gerechtes Urheberrecht Wachstum fördern und neue Jobs in der EU schaffen.

Eine Agenda für die Reform des EU-Urheberrechts sollte daher folgende Punkte beinhalten:

  • make limitations and exceptions more harmonized and flexible
  • reduce terms of protection from 70 to 50 years (authors‘ rights as well as neighbouring rights)
  • simplify online licensing across the EU
  • recalibrate reproduction right
  • simplify legal protection of digital rights management (DRM)
  • downsize the database right
  • rebalance copyright enforcement remedies

Das langfristige Ziel einer solchen Reformagenda müsste zudem die Vereinheitlichung in einem EU Urheberrecht sein. Statt 28 nationaler Gesetzesmaterien, sollte es nur ein EU-Urheberrechtsgesetz geben, das den Ansprüchen eines EU-Binnenmarktes für urheberrechtlich geschützten Werken entspräche.

Hier kann der Vortrag und die Diskussion mit dem Publikum als Audiofile herunter geladen werden

Hier können die Präsentationsfolien herunter geladen werden.

 

IMG_8445Der Vortrag von Herrn Hugenholtz war gleichzeit der Input für die Podiumsdiskussion: „A Digital Copyright for a Digital Society“ die vom Musikmanager Peter Jenner (Pink Floyd, The Clash, Billy Bragg etc.) geleitet wurde. Abgesehen von P. Bernt Hugenholtz (University of Amsterdam) nahmen an der Podiumsdiskussion Jim Griffin (OneHouse LLC), Till Evert (ARESA GmbH der BMG Rights Management), Eva Lichtenberger (Mitglied des Europäischen Parlaments für die Grünnen) und Werner Müller (Wirtschaftskammer Österreich) teil.

Am Beginn dieser äußerst engagiert geführten Diskussion griff Moderator Peter Jenner eine Frage aus dem Publikum auf, wie den die Piraterie in Bulgarien gestoppt werden könnte, wo eine Piraterierate von 80 Prozent und mehr vorherrscht. Till Evert schlug diesbezüglich einen Mix aus Maßnahmen zur Rechtedurchsetzung und erzieherische Maßnahmen im ärmsten EU-Mitgliedsland vor. Jim Griffin machte darauf aufmerksam, dass gerade in ärmeren Ländern, das Copyright ein Copyrisk wäre. RechteinhaberInnen sollten nicht überrascht sein, dass ihre Werke in Ländern mit geringem Pro-Kopf-Einkommen häufiger gratis genutzt werden als in reicheren Staaten. Für Werner Müller war diese Erkenntnis zwar richtig, aber unbefriedigend. Es sollte nicht akzeptiert werden, dass dubiose Internetplattformen mit urheberrechtlich geschütztem Content hohe Werbeeinnahmen erzielen und die RechteinhaberInnen gingen dabei leer aus. Diese einzige Lösung wäre daher eine effektive Rechtedurchsetzung, die vor allem bei den Internet-Service-Providern (ISPs) – Stichwort Providerhaftung – ansetzen müsste. Eva Lichtenberger verwies in diesem Zusammenhang aber auf die Komplexität gegenwärtiger Urhebergesetzgebung hin, die nicht nur die Interessen der RechtinhaberInnen im Auge behalten sollte, sondern auch die Interessen der Rechtenutzer und der KonsumentInnen. P. Bernt Hugenholtz sah die Erfolg versprechende Strategie gegen Piraterie darin, für die KonsumentInnen hoch attraktive Angebote zu lancieren, die den illegalen das Wasser abgraben. Zudem gäbe es bereits Modelle der alternativen Kompensation der RechteinhaberInnen, die gleichzeitig auch die PrivatnutzerInnen von digitalem Content entkriminalisieren wie das in Deutschland und Österreich intensiv diskutierte Konzept einer Abgabe auf Breitband-Internetabschlüsse aka Kulturflatrate.

Darüber hinaus wurden in der Diskussion auch noch andere Themen abseits der Pirateriefrage andiskutiert: der Kontrollverlust der RechteinhaberInnen über den digitalen Markt, die Anti-Kartellgesetzgebung, die Zukunft der Verwertungsgesellschaften, die Notwendigkeit eines internationalen Musikregisters, neue Koalitionsformen zwischen UrheberInnen und Verwertungsgesellschaften, um deren Verhandlungsmacht gegenüber potenten Rechtenutzern wie Apple, Google und Amazon zu stärken.

Nach der Diskussion mit dem Publikum schloss Peter Jenner schlussfolgerte, dass zwar alle Fragen zur Entwicklung des Urheberrechts unbeantwortet geblieben sind, aber die Notwendigigkeit für ein reformiertes Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft nötiger denn je ist.

Hier kann die Podiumsdiskussion (Teil 1 und Teil 2) als Audiofile herunter geladen werden.

 

Young Scholars‘ Best Paper Award 2013

Die Konferenz wurde mit der Verleihung des Best Paper Award für eine/n NachwuchswissenschafterIn abgeschlossen. Alle eingereichten Paper können auf der speziellen Workshop-Seite herunter geladen werden. Dieses Mal wurde der Best Paper Award an zwei eingereichte Beiträge vergeben: „Consumer Information in the Digital Age: Empirical Evidence from the Spillovers in the Music Industry“ von Sisley Maillard der Université Telecom ParisTech (Frankreich) und „Disintermediation Effects in the Music Business – A Return to Old Times“ von Francisco Bernardo und Luis Gustavo Martins der Katholischen Universität von Portugal in Porto. Beide Beiträge werden in Aprilausgabe 2014 des International Journal of Music Business Research publiziert werden.

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all photos © by Magdaléna Tschmuck


Medienberichte zu den 4. Wiener Tagen der Musikwirtschaftsforschung

Mica – Music Information Center Austria, „Vienna Music Business Research Days 2013“, 8. April  2013.

Austrian Music Export, „Vienna Music Business Research Days. The Future of Music Licensing“, 23. Mai 2013.

Musikmarkt. Das Branchenmagazin, “Zwischen Theorie und Praxis. Die Wiener Tage des Musikwirtschaftsforschung”, Issue 22/2013, S. 44.

Salzburger Nachrichten, “Ein Ständchen kann teuer werden”, 14. Juni 2013.

Futurezone, “Experten diskutieren Musiklizenzierung in Wien”, 17. Juni 2013.

The Gap, “The Next Big Thing”, 19. Juni 2013.

Futurezone, „Deutscher gründet GEMA-Alternative C3S“, 24. Juni 2013.

Musikpressedienst.de, „28 verschiedene Urheberrechtsgesetze in der EU müssen vereinheitlicht werden“, 25. Juni 2013.

APA Science, „4. Wiener Tage der Musikwirtschaftsforschung: Die Zukunft der Musiklizenzierung“, 25. Juni 2013.

Musikmarkt. Das Branchenmagazin, „Das Konzept ist voll aufgegangen“, Issue 27/2013, S. 2.

 

2 Gedanken zu “4. Wiener Tage der Musikwirtschaftsforschung im Rückblick

  1. Hat dies auf klangtext blog rebloggt und kommentierte:
    Die 4. Wiener Tage der Musikwirtschaftsforschung sind vorbei und Peter Tschmuck hat einen informativen Rückblick auf die zweitägige Tagung geschrieben.

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