Ich hatte am 29. November 2010 die Ehre als einer von zehn Sachverständigen (für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) vor der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung zu Fragen der „Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft“ Stellung nehmen zu dürfen. Mein Eröffnungsstatement war ein Plädoyer für ein kreativitäts- und innovationsförderndes Urheberrecht im digitalen Zeitalter, das in weiterer Folge hier nachgelesen und natürlich auch kommentiert werden kann.

Weiterführende Informationen finden sich hier:

Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages

Live-Mitschnitt der Anhörung zum Thema „Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft“ am 29. November 2010 im Deutschen Bundestag

Stellungnahme des Sachverständigen Univ. Prof. Mag. Dr. Peter Tschmuck zur „Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft“

 

Ein Plädoyer für ein kreativitäts- und innovationsförderndes Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Wir leben derzeit in einer revolutionären Epoche, in der sich nicht nur technologisch und wirtschaftlich gravierende Umbrüche ereignen, sondern auch gesellschaftspolitische und kulturelle. Das Verhalten der Menschen hat sich im digitalen Zeitalter von passiven Konsument/innen zu Verwender/innen digitalisierbarer Inhalte in jeglicher Form gewandelt. Sie wollen die Inhalte rasch und ohne Einschränkungen vervielfältigen, weitergeben, sich darüber austauschen, mit anderen Inhalten kombinieren und diese letztendlich auch verändern. Das Urheberrecht in der gegenwärtigen Form verunmöglicht das in einem großen Ausmaß. Stattdessen werden Privatnutzer mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert und kriminalisiert.

Aber auch die Stellung der Urheber/innen hat sich im Laufe der Zeit massiv verschlechtert. All die schönen Schutzmaßnahmen, die das Urheberrecht bietet, werden durch exklusive Nutzungsverträge oder noch weiter reichendere, vertragliche Konstrukte, man denke nur an die in Diskussion geratenen Buy-out-Verträge oder Work-for-Hire-Vereinbarungen, ausgehöhlt. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus von einer „kalten Enteignung“ der Urheber/innen durch die Verwerter/innen gesprochen werden. Darüber hinaus behindert das gegenwärtig gültige Urheberrecht die Entfaltung kreativer und innovativer künstlerischer Ausdrucksformen, die auf bereits existierenden Werken aufbauen. Eine Praxis im Übrigen, die sich wie ein roter Faden durch die gesamte Kulturgeschichte zieht und ohne die künstlerische Kreativität und wissenschaftlicher Fortschritt gar nicht möglich wäre.

Aber auch die so genannten Copyright-Industrien werden in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung durch das bestehende Urheberrecht massiv behindert. Ökonomisch nicht mehr zu rechtfertigende, überlange Schutzfristen und eine im Urheberrecht inhärent angelegte Exklusivität der Rechtenutzung haben zur Entstehung von Quasi-Monopolen und von oligopolistischen Marktstrukturen beigetragen, die den marktwirtschaftlichen Wettbewerb außer Kraft setzen und zur Senkung des Investitionsrisikos Innovation und Kreativität auf ein Mindestmaß reduzieren wollen. In diesem Zusammenhang hat das bestehende Urheberrecht zu einer massiven Unternutzung kreativer Leistungen geführt, die einem Marktversagen gleichkommt. Dies lässt sich durch jene riesigen Beständen von Werken belegen, deren Nutzung für die Konzerne wirtschaftlich uninteressant ist, aber sich für kleine Unternehmen durchaus rechnen würde. Es gehen aber nicht nur wirtschaftliche Potenziale, sondern auch wertvolles Kulturgut verloren, weil es vom Urheberrecht quasi weg gesperrt wird.

Daher mein abschließender Appell: Schaffen wir ein Urheberrecht,

  • das nicht auf der Ausschließlichkeit von persönlichkeits- und vermögensrechtlichen Befugnissen beruht;
  • das die Wahlfreiheit der Nutzung durch andere festschreibt;
  • das nicht-kommerzielle Vervielfältigungs- und Verbreitungsvorgänge nicht mehr allein dem Rechteinhaber vorbehält;
  • das transparente Pauschalvergütungsmodelle für diese Art von Nutzung vorsieht;
  • das Privatnutzer und künstlerisch sowie wissenschaftlich tätige Menschen nicht mehr kriminalisiert;
  • das den marktwirtschaftlichen Wettbewerb wieder herstellt und marktbeherrschende Stellungen gar nicht erst möglich macht, indem Schutzfristen nicht verlängert, sondern verkürzt und exklusive Verwertungsrechte zur Ausnahme statt zur Regel werden.

Wir haben es in der Hand, Kreativität und Innovation durch ein offenes Urheberrecht zu stärken oder durch ein noch restriktiveres Urheberrecht bestehende Verwertungsstrukturen zu konservieren.

2 Gedanken zu “Ein Plädoyer für ein kreativitäts- und innovationsförderndes Urheberrecht im digitalen Zeitalter

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