Liebe Leserinnen und Leser des Blogs zur Musikwirtschaftsforschung,
Das Musikwirtschaftsjahr 2017 stand ganz im Zeichen des Musikstreamings. In vielen Märkten wurden die Einnahmen aus Streaming zur wichtigsten Ertragsquelle für die phonografische Industrie. Eine Marktanalyse für die USA zeigt, dass bereits 2016 die MusikkonsumentInnen das erste Mal mehr für werbe- sowie abo-finanzierte Musikstreamingangebote (US$ 3,9 Mrd.) ausgegeben haben als für CDs, Downloads und Klingeltöne (US$ 3,5 Mrd.). Eine ähnliche Entwicklung zeichnete sich auch in Großbritannien ab. Eine Langfristanalyse des britischen Marktes zeigt, dass nach Jahren der Rückgänge die phonografischen Umsätze 2016 dank Musikstreamingboom erstmals wieder gestiegen sind. So hat der Zugewinn von £103 Mio. im Musikstreamingsegment nicht nur den Verlust von £5,8 Mio. bei den Tonträgerverkäufen kompensiert, sondern auch den Rückgang von £56 Mio. bei den Musikdownload-Umsätzen. Auch wenn für 2017 noch keine Daten vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Streamingboom ungebremst fortgesetzt hat und nun auch Märkte erreicht hat, die noch stark vom physischen Produkt – z.B. Deutschland und Österreich – geprägt sind.
Das Anwachsen des Musikstreamingkuchens hat aber dazu geführt, dass damit auch die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber größer geworden sind. So geht der Verteilungsschlüssel – 55-60 Prozent der Einnahmen an die Labels und 10-15 Prozent an die Musikverlage – noch auf die die Logik der CD-Vermarktung zurück, als den Labels höhere Kosten durch Herstellung, Vertrieb und Marketing entstanden sind. Die Kosten sind aber im digitalen Zeitalter für die Labels stark gesunken, was die Verlage veranlasst hat, einen höheren Anteil am Streamingkuchen einzufordern. Aber auch die Unterscheidung zwischen dem Vervielfältigungsrecht und dem Zurverfügungstellungsrecht (Onlinerecht) bezüglich der Verlagsrechte hat zu einer Verteilungsdiskussion geführt, wie ich in einem Beitrag analysiert habe. So zahlt beispielsweise die britische Verwertungsgesellschaft PRS 50 Prozent der Einnahmen aus der Wahrnehmung des Onlinerechts direkt an die UrheberInnen aus und die anderen 50 Prozent an die Verlage, wohingegen die Einnahmen aus der Auswertung des Vervielfältigungsrechts zu 100 Prozent an die Verlage bezahlt wird, und diese dann vertragskonform die Tantiemen an die UrheberInnen ausschütten, was aber i.d.R. weniger als 50 Prozent der Einnahmen ist. Aus Sicht der KünstlerInnen ist es also vorteilhafter, wenn Musikstreaming nach dem Online- und nicht nach dem Vervielfältigungsrecht abgerechnet wird, was aber noch strittig ist. Jedenfalls zeigt der Streamingboom auch, dass die KünstlerInnen am wenigsten von der Streamingökonomie profitieren.
Weiterlesen ‚Die Musikwirtschaftsforschung 2017 – ein Jahresrückblick‘
Neueste Kommentare