Im ersten Musikwirtschaftsdialog trafen am 10. Februar im vollkommen überfüllten Wiener ORF Kulturcafé der Soziologe und Internetaktivist Volker Grassmuck sowie der Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie in Deutschland (BVMI), Stefan Michalk, aufeinander, um die Pros und Contras zu einer Musik- bzw. Kulturflatrate zu diskutieren. Einig waren sich die beiden Diskutanten eigentlich nur darin, dass es in Zukunft Musik-Flatrate-Modelle geben wird, wobei der Musikindustrie-Vertreter dabei an kommerzielle Angebote wie etwa an „Comes-With-Music“ des Mobiltelefon-Herstellers Nokia dachte, wohingegen Volker Grassmuck an die Umsetzbarkeit eines Abgabenmodells, das von den Verwertungsgesellschaften getragen werden könnte, glaubte. Darüber hinaus offenbarten sich in der Diskussion fundamentale Gegensätze im zugrunde liegenden Menschenbild – Filesharer als Musikdiebe vs. neue Tauschkultur im Netz –, bei der Einschätzung der technischen Umsetzbarkeit, bei der Frage nach der Verteilung der zu erwartenden Einnahmen und bei den Kosten, die eine Musik-Flatrate verursachen würde. 

 Auf dieser Seite der mdw kann der Mitschnitt der Veranstaltung  in voller Länge  nachgehört werden.

 

 

Zu Beginn: zwei Definitionsversuche zur Musik-Flatrate

Die Diskussion wurde mit der Bitte an die beiden Gesprächspartner eröffnet, von sich aus die Musik-Flatrate zu definieren. Und schon dabei wurde der fundamentale Gegensatz in den Positionen sichtbar. Während der Soziologe und Internetaktivist Volker Grassmuck im Optimalmodell einer Flatrate die „(…) gesetzliche Erlaubnis zum Tauschen – Up- und Download – von urheberrechtlich geschützten Werken durch Privatpersonen für private, nicht kommerzielle Zwecke gegen eine Pauschale bzw. kollektiv verwaltete Urheberrechtsgebühr (…)“ sah, definierte der Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie in Deutschland (BVMI), Stefan Michalk, sie als „(…) Zwangsabgabe auf den Internetzugang in einer bestimmten Höhe (…)“. Ging es für Volker Grassmuck um eine Entkriminalisierung der Tauschbörsen, so wies Stefan Michalk darauf hin, dass man das Problem Tauschbörsen sehr wohl eindämmen kann, wie der Rückgang des Filesharing-Traffics in Deutschland zwischen 2004 und 2005 aufgrund des juristischen Vorgehens gegen Filesharer belegen würde. Hingegen haben sich für Volker Grassmuck alle „(…) Bewusstmachungskampagnen (Stichwort: „Raubkopierer sind Verbrecher“), massenhafte Abmahnungen, Strafverfolgung, technische Maßnahmen sich als untauglich erwiesen, die Tauschbörsennutzung einzudämmen.“ Dieser Auffassungsunterschied sollte sich in der Folge wie ein roter Faden durch die gesamte Diskussion ziehen. 

Die Musik-Flatrate ist ein Irrweg – oder doch nicht?

In einem Positionspapier, das Stefan Michalk persönlich verfasst und am 25. Januar der Öffentlichkeit präsentiert worden war, sieht der Bundesverband Musikindustrie in Deutschland in der Kulturflatrate einen Irrweg. Darauf nahm der Geschäftsführer des BVMI Bezug, indem er noch einmal die Kernthesen für diese Diskussion zusammenfasste:

  1. Warum sollen 35 Mio. deutsche Musiknutzer, die kein Filesharing betreiben, den Gratis-Musikkonsum der 5 Mio. Filesharer mitbezahlen?
  2. Die Industrie hat in den letzten Jahren neue legale Geschäftsmodelle entwickelt, allein im deutschsprachigen Raum über 40 Services, die wirtschaftlich von der Flatrate bedroht sind.
  3. Die Urheber haben per Gesetz eine Hoheit über ihr Produkt. Diese Hoheit würden sie über eine Flatrate verlieren.
  4. Es kommt zu einer riesigen Verteilungsproblematik: Was wird herunter geladen? Was wird am meisten genutzt? Und es gibt ein Definitionsproblem, wer überhaupt ein Künstler ist.
  5. Es bräuchte einen riesigen Verwaltungsapparat, der die Flatrate verwaltet.

Diese Kritikpunkte konnte Volker Grassmuck so nicht stehen lassen und verwies gleich einmal darauf, dass die Geschäftsmodelle gegenwärtig trotz der Tauschbörsennutzung entstehen. Denn das „Bezahlen ist heute bereits freiwillig. Aber Menschen sind bereit, freiwillig zu bezahlen“.

Die positive vs. negative Anthropologie

An dieser Stelle offenbarte sich das unterschiedliche Menschenbild, von dem die beiden Diskutanten ausgingen. Während Volker Grassmuck eine neue Kultur heraufdämmern sah: „Wir sind ganz am Anfang einer neuen Kultur, am Übergang einer Kultur des Mangels [Beschränkung durch physische Produkte, Regalplätze, Sendezeit usw.; Anm. d. Verf.] hin zu einer Welt des Überflusses und des freien Austausches. Und ein neuer Sozialvertrag zwischen Kreativen und Nutzern ist dabei, sich herauszubilden“, verhalten sich nach Stefan Michalk die Menschen nicht so, wie es die positive Anthropologie seines Diskussionspartners nahe legen würde.

Deshalb erachtete der Geschäftsführer des BVMI das französische HADOPI-Modell als sehr Ziel führend und als weniger restriktiv als die seit 2004 in Deutschland geübte Abmahnpraxis. Zitat Michalk: „Man hat zwei Mal die Chance, es bleiben zu lassen. Erst in der dritten Stufe gibt es unter anderem die Möglichkeit, den Internetzugang zeitweise abzuschalten. Es kann aber auch eine andere Strafe verhängt werden, z.B. eine Geldstrafe.“

Volker Grassmuck sah in HADOPI hingegen sehr wohl ein sehr restriktives Modell, weil es dazu führen kann, dass jemand ein Jahr lang aus der mittlerweile existenziellen Kommunikationsstruktur des Internets ausgeschlossen werden kann.

Am Beispiel vom Online-Musikservice Magnatune versuchte der Internetaktivist Grassmuck sein positives Menschenbild zu exemplifizieren. Das Service bietet sämtliche Alben zu einem Download-Preis in einer Bandbreite von 4 bis 14 EUR an, und der Kunde kann dann entscheiden, wie viel er bezahlen möchte. „Der Kunde wird als Partner angesprochen, der sagen kann, was ihm ein Album wert ist. Würde die These stimmen, dass die Menschen Musik zu einem möglichst niedrigen Preis – am besten umsonst – haben möchten, dann müsste man in diesem Fall erwarten, dass niemand mehr als 4 Euro zahlen würde. Das ist aber nicht der Fall, weil im Durchschnitt werden 8 bis 9 Euro bezahlt. Die Musik erscheint darüber hinaus unter einer Creative Commons Lizenz, die es ausdrücklich erlaubt, sie in Tauschbörsen zu stellen und sie mit anderen zu teilen. Würde die These stimmen, dass jemand nur einmal ein Album kauft und es dann in eine Tauschbörse stellt und die gesamte restliche Welt sich dann aus der Tauschbörse bedient, dann gäbe es Magnatune heute natürlich nicht mehr. Die Leute gehen dort hin, weil es dort ein interessantes Musikprogramm gibt und zudem kommuniziert wird, dass 50% der Einnahmen an die Künstler gehen.“

Die Verteilungsfrage

Stefan Michalk verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bei einer Flatrate nur Quantitäten erfasst würden und so Beethovens Fünfte gleich viel wert wäre wie ein Madonna Song. Wobei das gar nicht der entscheidende Punkt ist, da nicht nur die Künstler allein für ihre Leistungen bezahlt werden müssen, sondern auch das hinter ihnen stehende Verwertungssystem muss in der Lage sein, seine Investitionen wieder hereinzuspielen.

Volker Grassmuck sieht das durch das seit 150 Jahren existierende System der Verwertungsgesellschaften ohnehin garantiert. Zwar müsste sich dieser Zusammenschluss aus Urhebern, Verlagen, ausübenden Musikern und Plattenlabeln zwar verändern und an die Gegebenheiten des digitalen Zeitaltern anpassen, aber es sind letztendlich die Verwertungsgesellschaften, die die Einnahmen aus einer Flatrate einsammeln und verteilen könnten. Die Verteilung sollte dabei möglichst empirisch genau erfolgen, z.B. über automatisierte Tools wie jene des P2P-Marktforschungsunternehmens BigChampagne, das an Tauschbörsen aktiv teilnimmt, um detaillierte Informationen darüber zu erlangen, wie viel und was zu jedem Zeitpunkt in den Tauschbörsen angeboten wird. Oder es könnte auch das bewährte System der repräsentativen Panels der Mediennutzungsforschung zum Einsatz kommen, um das Medienverhalten beobachten zu lassen. Zwar wären beide Methoden rein quantitativ ausgerichtet, aber dafür erhielte man detaillierte Metadaten, d.h. Daten über die digitalen Inhalte, die getauscht werden. Welcher Verteilungsschlüssel dann zu Anwendung kommen sollte, müssten dann die Gremien in den Verwertungsgesellschaften in einem demokratischen Meinungsbildungsprozesses selbst bestimmen.

Für den Vertreter der deutschen Musikindustrie, Stefan Michalk, sind diese Vorstellungen viel zu theoretisch und verweist auf die Komplexität des bestehenden Systems, „ (…) an dem sehr viele Menschen beteiligt sind, um Kulturgüter zu schaffen.“ Die Befürworter der Flatrate würden die Antworten auf viele Fragen schuldig bleiben, so die Frage, wie so eine Verwertungsgesellschaft aussehen würde, wie die dahinter liegende Verteilungsgeschlüssel ausgestaltet wären, wer letztendlich das Geld bekommt, wer sich dort überhaupt registrieren lassen kann usw. und befürchtet hohe Kosten durch einen noch zu schaffenden Behördenapparat.

Volker Grassmuck sieht hingegen kein neues „Bürokratiemonster“ entstehen, weil das Erhebungsverfahren weitgehend automatisiert ablaufen würde und es keine handgeschriebenen Meldezettel braucht, die mühsam erst von den Mitarbeitern der Verwertungsgesellschaften ins EDV-System eingegeben werden müssten.

Die (partei)politische Verortung der Kulturflatrate-Idee

Bevor das Publikum in die Diskussion miteinbezogen wurde, versuchten die beiden Diskutanten eine ideologische Standortbestimmung der Kulturflatrate-Debatte vorzunehmen. Während Volker Grassmuck die Befürworter einer Flatrate in allen politischen Lagern sieht – er verweist dabei auf die Parlamentsdebatte zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes in Frankreich, wo sowohl sozialistische als auch konservative Abgeordnete sich für eine Kulturflatrate einsetzten – sieht Stefan Michalk eine klare Trennlinie zwischen dem konservativ-liberalen Lager, dass ein Abgaben-Modell kategorisch ablehnt und dem linken politischen Spektrum, das Sympathie für ein solches System bekundet. Allerdings sei in Deutschland durch das geänderte politische Parteienspektrum nach der Bundestagswahl die Diskussion abgeflaut. 

Die Publikumsdiskussion: Wer bezahlt für wen?

Die Diskussion mit dem Publikum hat die unterschiedlichen Positionen der beiden Diskutanten in Folge noch einmal geschärft. Da wurde kritisch angemerkt, dass es nicht einzusehen sei, dass jeder Internetnutzer eine Flat-Fee bezahlen soll, auch wenn er/sie nicht Filesharing betreiben würde. Geht man davon aus, dass es in Österreich 500.000 bekennende Filesharer bei 5,2 Mio. Internetnutzern gibt, dann würden diese 90% verpflichtet werden für etwas zu zahlen, das sie nicht nutzen. Dieses Argument blieb mit dem Hinweis auf solidarische Systeme wie die Sozial- und Krankenversicherung nicht unwidersprochen, denn auch der Zugang zur Kultur sei ein ähnlicher Fall. Kultur sollte zum gleichen Preis für alle konsumierbar sein.

Diesem Argument schloss sich Volker Grassmuck mit dem Verweis an, dass es eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft für Kulturgüter und ihre Erstellung gibt, wie zahlreiche Studien z.B. jene der schwedischen Musik-Verwertungsgesellschaft STIM belegen. Und auch bei den kommerziellen Angeboten wie z.B. bei Nokias „Comes-With-Music“ würden diejenigen, die ein entsprechende Mobiltelefon kaufen, für das kommerzielle Musik-Flatrateservice bezahlen, auch wenn sie es nicht nutzen. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass nur Nutzer eines breitbandigen Internetzugangs, der das Herunterladen großer Datenmengen erlaubt, eine monatliche Flatrate zahlen müssten, wohingegen jene, die über einen langsamen Dial-up-Anschluss Zugang zum Internet haben, von der Flatrate befreit werden könnten.

Ein Diskussionspunkt aus dem Publikum war auch die Frage nach der Höhe einer prospektiven Flatrate, die bei Einbeziehung auch anderer digitaler Inhalte über die Musik hinaus, wohl an die 100 Euro pro Monat betragen müsste. Hier widersprach Volker Grassmuck ganz dezidiert und verwies auf eine Studie von Noank Fisher, der bereits 2004 genaue Berechnungen für Musik, Film und Literatur angestellt hat und auf eine maximale  Vergütungshöhe von US$ 5.- pro Monat gekommen ist.

Es wurde im Publikum auf die Frage gestellt, warum die Musikindustrie es verhindere, dass Musikschaffende über ein Flatrate-Modell nun endlich an ihr Geld kommen könnten, nachdem alle juristischen und technischen Maßnahmen gegen das Filesharing gescheitert seien. Stefan Michalk stellte in dem Zusammenhang klar, dass die Musikindustrie natürlich großes Interesse an der Wertschöpfung der Musikschaffenden habe, da man von dieser letztendlich auch abhängig sei, aber er verwehrte sich gegen die komplette Sozialisierung von Kultur im Netz, die wohl zur Aufweichung des Urheberrechts führen würde, an der auch die Masse der Künstler wie auch Konsumenten nicht interessiert sein könne. Zudem hätten die Musiker gerade durch das Internet sehr viele alternative Möglichkeiten, um ihr Publikum abseits der schon bestehenden Verwertungssysteme zu finden. Da brauche es keine Musik-Flatrate.

Es wurde aus dem Publikum auch die technische Umsetzung eines Flatrate-Modells angezweifelt. Wie soll man kontrollieren, was 5,2 Mio. Internetuser in Österreich an 365 Tagen tun, ohne dass man mit dem Datenschutz in Konflikt komme? Und ganz konkret fehle es auch an den EDV-Schnittstellen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Internet Service Providern. Da wäre eine undifferenzierte Pauschalabgabe nach dem Vorbild der Leerkassettenvergütung wohl die bessere Lösung. Darin sah Volker Grassmuck aber kein wünschenswertes Modell, weil von der Leerkassettenvergütung die ohnehin Erfolgreichen profitieren und Indie-Label wie Indie–Künstler dadurch krass benachteiligt werden würden. Die Zuordnung sollte daher möglichst präzise sein, was technisch durchaus gewährleistet werden könnte.

 Die Publikumsdiskussion: Ein dritter Weg zwischen Kommunismus und Kapitalismus?

Eine zusätzliche Dimension erhielt die Diskussion durch die pointierte Frage, ob es zwischen dem kommunistischen Modell der Kulturflatrate und dem geübten kapitalistischen Ansatz nicht einen Zwischenweg gäbe, wie ihn z.B. Spotify auf kommerzieller Basis darstelle? Der Vertreter der Musikindustrie, Michalk, beantwortete diese Frage eindeutig mit Ja und sieht auch schon erste Ansätze dazu wie das vom britischen Internet Service Provider ins Spiel gebrachte Flatrate-Modell, für das noch die Lizenzverhandlungen mit den vier Musik-Majors und der internationalen Interessensvereinigung der Independent-Label, IMPALA, laufen. Auch Spotify würde unterstützt und überhaupt wurde aus der Antwort von Stefan Michalk klar, dass die Musikindustrie keineswegs Musik-Flatrate-Modelle per se ablehne, sofern sie nicht eine verpflichtende Abgabe beinhalten, sondern auch kommerzieller Basis entstehen würden.

Dennoch sollte man auf repressive Maßnahmen, wie sie im französischen HADOPI-Modell vorgesehen sind, nicht verzichten. So hat das aktive Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer in Deutschland seit 2004 dazu geführt, dass der deutsche Markt zu den stabilsten der Welt zähle und in Schweden, dass nicht zuletzt wegen „The Pirate Bay“ ein Tauschbörsenparadies war, nach der Urhebergesetzesreform, die eine Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen erstmals möglich machte, der Tauschbörsen-Traffic um 50% zurück gegangen ist und die Umsätze in der Musikindustrie bis Ende 2009 um 17% nach oben gegangen sind. Man solle also einmal abwarten, was das HADOPI-Modell bringe, und kann dann immer noch entscheiden, in Richtung Kulturflatrate weiterzudenken.

Die Abschlussrunde: Ein Blick in die Zukunft

Die Abschlussrunde wurde mit der Frage eröffnet, ob in 5 Jahren ein Musik-Flatrate-Modell bereits Realität sein wird. Stefan Michalk beantwortete die Frage eindeutig mit Ja, wobei er nicht das diskutierte Abgabenmodell meinte, sondern kommerzielle Flat-Fee-Angebote, die eine breite Palette von digitalen Musikservices ergänzen werde. Dieser Einschätzung schloss sich auch Volker Grassmuck an, der aber ein Nebeneinander von kommerziellen Services  und dem Abgabenmodell für wahrscheinlich erachtete. Den von ihm so benannten Repressionsmodellen à la HADOPI sagte Herr Grassmuck aber keine Zukunft voraus, weil die dadurch ausgelösten juristischen Verfahren dem Steuerzahler teuer zu stehen kommen würden. Dieser kritische Einwurf löste zum Abschluss noch eine lebhafte Diskussion darüber aus, welcher Schaden nun der größere sei. Den gesellschaftliche Schaden, den die Musikindustrie durch repressive Maßnahmen verursache, wie Volker Grassmuck monierte, oder der wirtschaftliche, den Stefan Michalk dem Filesharing zuschrieb.

Nach einem Exkurs zum Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, beschloss Volker Grassmuck die Diskussion mit einer kritischen Analyse der schon existierenden kommerziellen Musikservices, die auf Digital-Rights-Management-Systemen beruhen und bei denen die Gefahr einer Lock-in-Situation für den Konsumenten entstehen könne. Wer nämlich nach eingen Jahren, unzufrieden mit dem Service, den Anbieter wechseln möchte, der würde Gefahr laufen, sein bis dahin legal erworbene Musiksammlung zu verlieren. Und Herr Grassmuck stellte zum Abschluss noch einmal klar, dass die Musikindustrie und ihre Vertreter gar nichts gegen Flatrate-Modelle haben, solange sie diese selbst anbieten. Hier entstünde aber aufgrund des Vertragsgeheimnisses zwischen Rechteverwerter und Internet Service Provider eine intransparente Situation, in der nicht mehr garantiert werden könne, ob die dabei generierten Einnahmen auch tatsächlich an die Urheber und ausübenden Musiker weitergereicht werden würden. Nur die kollektive Rechteverwertung biete im Vergleich dazu die Chance zur Transparenz und sie sei überdies einer demokratischen Kontrolle unterworfen. Insofern wäre das mit den Verwertungsgesellschaften verknüpfte Musik- bzw. Kulturflatrate-Modell die wünschenswertere Lösung.

Damit gingen eineinhalb Stunden engagierte Diskussion zwischen Volker Grassmuck und Stefan Michalk zu Ende, die hoffentlich einen Beitrag zum besseren Verständnis des nicht kommerziellen Musik-Flatrate-Modells lieferte und die unterschiedlichen Standpunkte dazu deutlich machte.

 

 Wie geht es mit den Musikwirtschaftsdialogen weiter?

Diese Diskussion hat aber auch schon Themen angerissen, die in den nächsten beiden Musikwirtschaftsdialogen im Mittelpunkt stehen werden:

Am 14. April 2010 diskutieren ab 19.30 im ORF Kulturcafé in der Argentinierstraße 30a, 1040 Wien Frau MMag. Ursula Sedlaczek (Geschäftsführerin der AustroMechana) und Dr. Leonhard Leeb (Musiker, Jurist und Lehrender an der mdw) die Frage „Quo vadis Musik-Verwertungsgesellschaften?“.

Am 9. Juni 2010 treffen um 19.30 im Fanny Hensel-Mendelssohn-Saal an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien am Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Prof. Felix Oberholzer-Gee (Harvard Business School) und Mag. Philip Ginthör (General Manager der Sony Music Entertainment Austria) zur Frage „Wie böse ist das Musik-Filesharing?“ aufeinander.

13 Gedanken zu “Pro und Contra Musik-Flatrate – Zusammenfassung des Musikwirtschaftsdialogs vom 10. Februar 2010

  1. Ich bin eindeutig ein verfechter von legalen Musikflatrates und gegen Filesharing. Für gute Musik sollte jeder einen Teil bezahlen. Urheberrechtsabgaben beim Erwerb von Datenträgern halte ich für den falschen Weg. Die überteuerte Musik sollte Jugendlichen und Menschen mit wenig Geld über Flatrates zugänglich gemacht werden.

    Solange Musiker mehrere Millionen für eine CD mit 13 Liedern erhalten, halte ich den Verkaufspreis von 10 – 15 Euro für eine CD übertrieben. Eine Musikflatrate gibt es heutzutage bereits für wenig Geld und stellt meines Erachtens einen Kompromiss dar.

  2. (Mist, zu früh abgeschickt)

    Die Urheber haben per Gesetz eine Hoheit über ihr Produkt. Diese Hoheit würden sie über eine Flatrate verlieren.

    –> Tja, Pech. Es ist nur ein Gesetz, das irgendwann mal eingeführt wurde und genauso gut auch wieder abgeschafft werden kann. Nicht mal in der Verfassung ist das garantiert – im Gegensatz zu Kommunikationsgeheimnis, Recht auf Information (siehe Internet/HADOPI) und so.

  3. Warum sollen 35 Mio. deutsche Musiknutzer, die kein Filesharing betreiben, den Gratis-Musikkonsum der 5 Mio. Filesharer mitbezahlen?

    –> Eigentor. Warum sollten 40 Millionen Staatsbürger überwacht werden, wenn sich überhaupt nur 40 Mio. für Musik interessieren?

    der Tauschbörsen-Traffic um 50% zurück gegangen ist und die Umsätze in der Musikindustrie bis Ende 2009 um 17% nach oben gegangen sind.

    –> Huch? Keine 50%ige Umsatzsteigerung? Sollte man jetzt etwa annehmen, dass der Schaden der Musikindustrie doch nicht so groß ist, wie sie immer behauptet?

  4. Tim Renner sagte neulich auf einer Veranstaltung in der Heinrich-Böll Stiftung: „Wir haben kein Piraterieproblem“ (http://bit.ly/dDzxTf) Was er damit meinte: die Piraterie ist nur ein Ausdruck des Marktversagen, seit Jahren scheitert die Musikindustrie daran realitätsbezogene Geschäftsmodelle für das digitale Zeitalter zu entwickeln (cf. Dolata, 2008 http://bit.ly/ad7g0Z). Mit Last.fm und Spotify existieren zwar interessante Ansätze, aber diese sind für die Musikindustrie anscheinend nicht gangbar, zu wenig Geld? (vgl. BBC http://bit.ly/bZrdi1). Völlig klar ist, wenn eine Kulturflatrate – kommerziell per Lizenz, oder öffentlich rechtlich unter Einbeziehung der Verwertungsgesellschaften – funktionieren soll, dann kann dies nur geschehen, wenn alle Majors mit am Tisch sitzen und den Indies gleichgestellt werden, was die Vergütung angeht. Tim Renner schlägt einen Kontrahierungszwang vor um das Marktwirtschaftsprinzip nicht aus der Kulturproduktion auszuschließen, ob man bei dieser Position zu Grassmuck oder Michalk tendiert ist hier Geschmackssache, letztlich zeigt das Debakel über die Urheberrechtsabgaben zwischen ZPÜ und PC-Herstellern etc. und die einberufenen Schiedsverfahren, dass einige Akteure im Feld nicht gewillt, oder in der Lage, sind sich zu einigen. Die deutschen VGs rufen schon jetzt wieder nach gesetzlich festgeschriebenen Leermedienabgaben.
    Ich stimme Herrn Prof. Renner zu, dass die Politik gefordert ist auf das Marktversagen zu reagieren, dass Hadopi mit den Grundrechten einer Demokratie in Konflikt gerät ist sicherlich unschwer zu erkennen; die Kosten die das Abmahnwesen in Deutschland verursacht werden momentan auch gesamtgesellschaftlich getragen und der Profit kommt nur in geringem Maße den Urhebern zu gute, d.h. eine Pauschalabgabe auf Breitbandanschlüsse würde die 16 Millionen Filesharer in Deutschland (GFK 2009, Brennerstudie) (bei 30 Mio. Breitbandanschlüssen, Bundesnetzagentur) entkriminalisieren, die Urheber vergüten und das Justizsystem entlasten. Die Thesen der Musikindustrie gegen eine Kulturflatrate sind zwar teilweise berechtigt, gehen aber oft am Kern vorbei.
    Abschließend stellt sich natürlich auch eine Gestaltungsfrage, wollen wir eine Welt in der Urheber vergütet werden und Kulturgüter trotzdem frei verfügbar sind, auch wenn die Kulturindustrien dann weniger hochbezahlte Manager einstellen können, möglicherweise zu Gunsten von mehr kleinen Labeln, oder wollen wir lieber einen Copyright Totalitarianism wie von Frith und Marshall (2009) befürchtet?

  5. oh mein gott. die musikindustrie(hier=tonträgerindustrie) schaut schon wieder in ihre glaskugel…ist sich sicher.
    das erinnert mich irgendwie an das verhältnis der kreationisten gegenüber der evolutionstheorie. das tragische – wie entsprechend jüngster berichte zu befürchten ist: auch hier wird großer schaden angerichtet, der möglicherweise noch über generationen aufgearbeitet werden muss. menschen soll vorgegaukelt werden die krone der schöpfung ist erreicht…und solche wie er (http://tiny.cc/IWF16) sind ohnehin des teufel. äolus ist aber der memetischen selektion zum opfer gefallen. das kündigt sich spät. seit etwas mehr als 2000 jahren an. nicht wegen dem stall sondern der höhle.
    insofern würde die schmerzhafte konsequenz einer so hirnrissigen idee wie hadopi wie immer in der geschichte nicht lange auf sich warten lassen. die zeit bleibt nicht stehen. auch wen manch einer seine muskeln spielen lässt – denn fittest steht und stand nie für stärksten sondern passendsten. man erinnere sich an die sache mit den goooooßen dinos und den winzigen säugern…

  6. Nach dem Ende der offiziellen Diskussion ist Stefan Michalk noch zu mir gekommen und hat versucht, mir Zuversicht zu vermitteln. Er ist absolut davon überzeugt, dass mit einer flächendeckenden Implementierung des HADOPI-Modells das Filesharing verschwinden wird. Und damit wäre die Wertschöpfung wieder sichergestellt und die Notwendigkeit einer Kulturflatrate nicht mehr gegeben. Zitat: „In einem halben Jahr sieht wahrscheinlich die Situation völlig anders aus.“ Ich habe nach wie vor meine Zweifel. Das ist jetzt bereits das x-te Mal, dass die Tonträgerindustrie uns erzählt, die kommende Strategie werde nun aber wirklich das Umgehen von Urheberrechten verhindern.

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