Das Schöffengericht in Stockholm hat sein Urteil gesprochen, und es ist nicht ganz unerwartet ein Schuldspruch herausgekommen. Wegen Beihilfe zu schwerer Urheberrechtsverletzung wurden die Betreiber des Bit-Torrent Trackers „Pirate Bay“ heute Mittag für schuldig befunden und zu einjährigen Haftstrafen sowie einem Schadensersatz in der Höhe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) verurteilt. Damit folgte das Gericht in punkto Strafhöhe der Forderung der Staatsanwaltschaft, auch wenn der Schadenersatz von den angedrohten 10 Millionen Euro auf 2,75 Millionen Euro herabgesetzt wurde. Der Betrag soll verschiedenen Film- und Musikunternehmen zugute kommen.
Soweit also die Fakten. Die Vertreter der Film- und Musikindustrie werden sich nun durch dieses Urteil in ihrer Position gestärkt fühlen. Urheberrechtsverletzungen sind ein Verbrechen, für das man ins Gefängnis wandert. Davon soll auch eine präventive Wirkung gegenüber den Nutzern von File-Sharing-Netzwerken wie Bit-Torrent ausgehen. Die juristisch (aus)gebildeten unter Euch mögen mich korrigieren, aber aus rein rechtlicher Sicht kann an diesem Urteilsspruch wenig ausgesetzt werden. Die Pirate-Bay-Betreiber haben ein gesetzwidriges Treiben unterstützt bzw. Vorschub dazu geleistet. Dieser Sachverhalt ist seit dem Gerichtsverfahren gegen Napster und all seinen Epigonen hinlänglich bekannt. Es geht aber weniger um die rechtliche Bewertung dieses Falles, sondern um die wirtschaftliche und auch die gesellschaftspolitische Dimension. Weiterlesen ‘Pirate-Bay-Urteil: Verbrechen und andere Kleinigkeiten’
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